Rechtliches

Rechtliche Infos

Lärmschutz / Betriebszeiten Motorsäge

Laut EU-Recht ist das Sägen mit der Motorsäge selbst in der Mittagsruhe in Wohngebieten erlaubt, da sie ein CE-Zeichen tragen (32. BImSchV ).
Also, Sägen darf man auch in der Mittagszeit und solange man möchte, Teppiche ausklopfen aber nicht (gilt nicht für Kurgebiete oder in der Nähe von Krankenhäusern).

Ein Gewerbe darfst du aber nicht überall ausüben. Dies gilt also nur für Privatpersonen.

Aber: ob man das wirklich ausreizen sollte steht auf einem anderen Blatt! Eine gute Nachbarschaft sollte immer vorgehen.

Versicherungsschutz

Als Privatperson ist das sehr einfach. Hier solltest du einfach mal mit deiner privaten Haftpflichtversicherung telefonieren und dich erkundigen. Die meisten Versicherungen decken dein Hobby mit ab.

Wenn du ein Kleingewerbe/Nebengewerbe angemeldet hast, dann brauchst du eine spezielle Betriebshaftpflichtversicherung, zumindest wenn du auch Vorführungen, auf Weihnachtsmärkten oder bei fremden Leuten im Garten schnitzen möchtest. Das gleiche gilt wenn du Freischaffend (Künstler) bist. Diese kostet pro Jahr auch ca. 350-450 Euro, je nach dem was alles abgedeckt sein soll. Aber ohne Versicherung geht es halt leider gar nicht!

Verkauf von Figuren - Was ist zu beachten

Wenn du irgendwann mal auf die Idee kommen solltest, Figuren zu verkaufen, solltest du einiges im Vorfeld beachten. Also generell kann man sagen, dass man für alle Einnahmen die man hat (und dazu gehört selbstverständlich auch wenn man eine Figur verkauft - völlig unabhänig vom Verkaufspreis) Steuern zahlen muss!

In Deutschland muss alles seine Richtigkeit haben und so ist es auch, wenn man mit seinem Hobby ein bisschen Geld verdienen will. Der einzige Weg ist seine Tätigkeit offiziell anzumelden. Hierzu gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.

Ein Klein- oder Nebengewerbe anmelden:

Das Kleingewerbe ist keine eigentliche Gewerbeform. Der Name drückt lediglich aus, dass es sich um ein Gewerbe in geringem Umfang handelt. Dabei kann das Gewerbe sowohl hauptberuflich wie auch nebenberuflich ausgeübt werden. Es kann als Zusatzverdienst für den Angestellten herangezogen werden, als Aufgabe mit Verdienstmöglichkeit für die Hausfrau oder den Studenten in Anspruch genommen werden.

Hier gibt es weitere Informationen...

Sich als Künstler (Freiberufler) anerkennen lassen:

Als kreative Unternehmer betreibt ihr entweder ein Gewerbe oder ihr gehört als Künstler zur Gruppe der Freiberufler. Freiberufler gehen einer selbstständigen Tätigkeit nach, die untrennbar mit ihrer Person verbunden ist: Sie erbringen eine eigenschöpferische Leistung und/oder bringen ihr besonderes Fachwissen ein, arbeiten eigenverantwortlich und fachlich unabhängig.

Hier gibt es weitere Informationen...

Achtung: Der Inhalt der Seite stellt keine Rechtsberatung dar und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen! Deshalb bitte im Einzelfall immer mit dem Steuerberater sprechen.